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Förderprogramme für Digitalisierungsprojekte durch die Bundesländer

Öffentliche Förderprogramme sind ein etabliertes Instrument und gehören zum Finanzierungsmix vieler Unternehmen. Bundes- und Landesregierungen nehmen damit konkret und aktiv Einfluss auf die Entwicklung von Unternehmen und Regionen. Sie unterstützen Ihre Digitalisierungsinitiativen.

Gerade wenn es um den Aufbau von digitalen Geschäftsmodellen geht, können Sie durch die Inanspruchnahme von Förderprogrammen Ihr finanzielles Risiko minimieren.

Selbst für die Digitalisierung nach innen – also die Rationalisierung und Optimierung Ihrer Prozesse – können die meisten Programme in Anspruch genommen werden.

Die Möglichkeiten sind unübersichtlich. Es gibt in jedem Bundesland unterschiedliche Programme und Schwerpunkte.

Ich habe mich für Sie durch die Webseiten der Ministerien und Förderbanken geklickt und die interessantesten Programme hier für Sie zusammengestellt.

Was mir dabei aufgefallen ist, lässt sich in einem Satz so zusammenfassen: Länder, die in einer finanziell angespannten Situation sind, geben auch nicht so viel Geld für die Förderung der Wirtschaft aus.

Je besser ein Land wirtschaftlich da steht, umso konkretere Förderprogramme gibt es in Bezug auf die Digitalisierung. Vielleicht ist der Umkehrschluss auch möglich – wer weiß.

Inhaltsverzeichnis

Wofür können die Förderprogramme genutzt werden?

Was konkret gefördert wird, ist von den einzelnen Programmbedingungen abhängig. Diese finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Förderprogramme.

Wenn Sie überlegen, ob Ihre Projekte förderfähig sind, dann schauen Sie mal, ob sie einen oder mehrere der folgenden Punkte betreffen:

  • Produkte digital verbessern, integrieren, vernetzen
  • Produktentwicklung IT-gestützt umsetzen
  • Auftragsabwicklung durchgängig digitalisieren
  • Produktion digital entwickeln, automatisieren, kundenspezifisch anpassen
  • Softwareentwicklung zur Prozessautomatisierung
  • Standardsoftware anpassen und in Firmen-IT übertragen
  • Einführung von ISMS (Zertifikat), Programmierarbeiten für bessere IT-Sicherheit

Wenn nur ein Punkt zutrifft, nehmen Sie mit dem Förderinstitut Kontakt auf und lassen Sie sich beraten. Je konkreter Ihre Ideen und Vorstellungen sind, umso schneller kann das Förderinstitut eine Entscheidung treffen. Das Expertenteam vom idt unterstützt Sie dabei. Wir entwickeln aus Ihren Ideen und Zielen gemeinsam ein genehmigungsfähiges Projekt und formulieren entsprechend die Förderanträge. Dabei kommt es manchmal auf jeden Tag an. Manche Fördertöpfe sind bereits nach wenigen Wochen leer und die Wartezeit beträgt dann meist ein Jahr.

Und weil wir keine Papiertiger sind, setzen wir das Projekt mit Ihnen gemeinsam um.

Förderprogramme im Detail

Digitalförderung in Baden-Württemberg

Förderprogramm „Innovationsgutschein Hightech Digital“

Mit dem Innovationsgutschein Hightech Digital werden umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Rahmen anspruchsvoller digitaler Produkte und Dienstleistungen unterstützt. Es kommen dazu Projekte aus folgenden Bereichen in Frage:

  • Lösungen für die digitale Transformation von Geschäftsmodellen
  • Entwicklung von Lösungen im Zusammenhang mit Industrie 4.0
  • Vernetzte Systeme und Prozesse
  • Internet der Dinge
  • Smart Services
  • hochflexible Automatisierung
  • Big-Data-Projekte
  • Simulationsmodelle
  • Virtual und Augmented Reality
  • Embedded Systems

Förderfähig sind:

  • Kosten für Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen
  • Materialkosten, die im Rahmen von betriebsinternen Entwicklungsleistungen, z.B. dem Prototypenbau, anfallen

Als Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen gelten in diesem Programm öffentliche und privatwirtschaftliche Institute und Gesellschaften der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung sowie vergleichbare privatwirtschaftliche Anbieter von Entwicklungsdienstleistungen (z.B. Ingenieurbüros).

Förderprogramm „Innovationsgutschein A und B“

Innovationsgutscheine sollen primär die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen beziehungsweise eine wesentliche qualitative Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen unterstützen. Baden-Württemberg fördert Unternehmen mit Innovationsgutscheinen A und B.

Dabei ist Voraussetzung, dass das Unternehmen eine Forschungs- und Entwicklungseinrichtung beauftragt. Nur diese Aufwände sind förderfähig.

Den Innovationsgutschein gibt es in Höhe von 2.500 € (A) und 5.000 € (B). Der Gutschein A fördert vorbereitende Arbeiten zu Entwicklung eines innovativen Produktes oder Dienstleistung sowie Verfahrensinnovation. Innovationsgutschein B kann für die Umsetzung dieser Projekte beantragt werden.

Förderfähig sind:

  • Leistungen externer, vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg akzeptierter Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • Klassische Unternehmensberatung (z.B. Strategieberatung, Organisationsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung)
  • Unternehmercoachings
  • Outsourcing von F&E-Tätigkeiten, die in der Regel betriebsintern verrichtet werden
  • Entsendung von Forschungspersonal ins Unternehmen
  • Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software
  • Diplom-, Promotions- und Habilitationsstudien
  • Betriebsinterner Aufwand (z.B. interne Personal-, Sach- und Reisekosten)
  • Gebühren und Beratungshonorare im Rahmen der Sicherung von Schutzrechten
  • Mehrwertsteuer

Förderprogramm „Wachstumsfinanzierung“

Für größere Projekte im Rahmen der Digitalisierung bietet die L-Bank, Staatsbank von Baden-Württemberg, zinsverbilligte Darlehen an.

Zu den förderfähigen Vorhaben zählen:

  • Erweiterungen (auch Standortverlagerungen)
  • Modernisierung
  • Rationalisierung
  • Umstellung der Produktionsverfahren und Produktpalette
  • Kauf von Unternehmen

Dabei können folgende Kosten geltend gemacht werden:

  • Betriebsgrundstücke und -gebäude
  • Baukosten
  • Maschinen, Anlagen, Einrichtungen
  • Betriebsfahrzeuge
  • Warenlager
  • Betriebsmittel
  • Übernahmepreis für das Unternehmen oder für Unternehmensanteile

Förderprogramm: „Digitalisierungsprämie“

Die L-Bank hat eine Digitalisierungsprämie ausgestellt. Damit sollen die KMU bei der Erschwinglichkeit von Projekten unterstützt werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten
  • Unternehmen an den ein anderes Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten mit 25% oder mehr beteiligt ist
  • Unternehmen die in den vergangen 2 Jahren bereits gefördert wurden

Umfang der Förderung:

  • Projekte im Kostenvolumen von 10.000€ bis 100.000€
  • Die L-Bank vergibt in diesem Bereich ein Darlehen
  • 10.000€-50.000€ ergibt einen Tilgungszuschuss von 5.000€
  • Bei mehr als 50.000€ Darlehen werden 10% der Darlehenssumme als Tilgungszuschuss übernommen

 

Förderung digitaler Projekte in Bayern

Förderprogramm „Digitalbonus“

Mit dem Förderprogramm Digitalbonus möchte Bayern kleine und mittlere Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht den Unternehmen, sich durch Hard- und Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.

Dabei geht es konkret um die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch Digitalisierung.

Förderfähig sind:

  • IKT-Hardware
  • IKT-Software
  • Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen
  • Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit

Das Programm kennt drei Förderungen:

  • Digitalbonus Standard: Zuschuss von maximal 10.000 €; Förderung von 30 bis 50% der förderfähigen Ausgaben
  • Digitalbonus Plus: Zuschuss von maximal. 50.000 € für besonders innovative Projekte; Förderung von 30 bis 50% der förderfähigen Ausgaben
  • Digitalkredit: zinsverbilligtes Darlehen; Förderung von 100% der förderfähigen Ausgaben; Kombinierbar mit Digitalbonus Standard und Plus

Für das Jahr 2017 ist das Geld für den Digitalbonus Standard und Plus bereits erschöpft. Neue Anträge können ab 1.1.2018 gestellt werden.

Förderprogramm „Start? Zuschuss!“

Das Förderprogramm Start? Zuschuss wendet sich explizit an Unternehmensgründer. Viele digitale Geschäftsmodelle werden durch Startups aufgebaut. Daher ist deren Förderung sinnvoll! Unterstützt werden technologieorientierte Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung in der Startphase.

Förderfähig sind:

  • Miete und Personal,
  • Markteinführung des Produkts,
  • Forschung und Entwicklung

Umfang der Förderung:

  • Maximal 50% der förderfähigen Ausgaben,
  • für einen Zeitraum von einem Jahr,
  • maximal 36.000 € im Jahr.
  • Die Förderung erfolgt im Rahmen der De-minimis Verordnung

Bewerbungsschluss war der 4. Juli 2017.  Da ich das Programm für innovativ halte und ich davon ausgehe, dass es wieder aufgelegt wird, habe ich es in die Übersicht mit aufgenommen.

Förderprogramme in Berlin

Förderprogramm „Berlin Mittelstand 4.0“

Die Investitionsbank Berlin (IBB) fördert Investitionen zur Nutzung von IT-Lösungen und digitale Vernetzung von Produktion und Service. Für Wachstum und innovative Technologien werden Darlehen zwischen 2 und 6 Mio. EUR über die Hausbank vergeben.

Dabei übernimmt die IBB 60% des Kreditrisikos.

Förderprogramm „Pro Fit Frühphasenfinanzierung“

Gründer innovativer Unternehmen werden bei der Durchführung von innovativen Projekten mit Zuschüssen und Darlehen unterstützt.

Technologieorientierte Gründer werden unterstützt, um die Unternehmensinfrastruktur und erforderlichen Personalkapazitäten aufzubauen.

Gefördert werden:

  • Personalausgaben (v.a. Geschäftsführer),
  • Investitionsausgaben
  • laufende Betriebsausgaben

Ihr Unternehmen darf nicht älter als 6 Monate sein, um diese Förderung in Anspruch zu nehmen. Dafür bekommen Sie ein zinsloses Darlehen. Dieses kann bis zu 10 Jahre laufen und wird ohne Sicherheiten gewährt.

Um die Förderung zu nutzen, brauchen Sie einen Mentor, der über einschlägige unternehmerische Erfahrungen verfügt und der sich – zumindest in geringem Umfang – an der Unternehmensfinanzierung beteiligt

Förderprogramm „Pro FIT – Projektfinanzierung“

Die Phase zwei des Pro Fit Förderprogramms wendet sich an Unternehmen, die technologische Entwicklungen realisieren wollen und an wissenschaftlichen Einrichtungen, die die Durchführung eines FuE-Vorhabens in Kooperation mit einem Unternehmen planen?

Voraussetzung ist der innovative Charakter des Projektes und dass das Vorhaben zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens beiträgt.

Förderfähig sind:

  • projektbezogene Personalausgaben,
  • Fremdleistungen,
  • Materialausgaben,
  • Schutzrechtsanmeldungen,
  • Ausgaben für die Markteinführung und Marktvorbereitung sowie
  • indirekte Projektausgaben

Die Förderung wird in Abhängigkeit von der Innovationsphase in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und/oder zinsverbilligten Darlehen gewährt. Besonders gefördert werden Projekte zum Technologietransfer zwischen Unternehmen und Wissenschaft.

Förderprogramm „Transfer BONUS“

Ebenfalls auf den Transfer zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zielt dieses Programm. Das Förderprogramm bezuschusst die Zusammenarbeit von Unternehmen mit wissenschaftlichen Einrichtungen aus Berlin und Brandenburg.

Förderfähig sind:

  • Leistungen aus dem Bereich Technologie- und Wissenstransfer.
  • Leistungen von Wissenschaftseinrichtungen aus Berlin und Brandenburg

Es gibt drei Varianten des Transfer Bonus:

  • Einstiegsvariante: 100% Förderquote vom Auftragsvolumen bis maximal 3.000 € für externe wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines neuen oder veränderten Produktes, einer neuen oder veränderten Dienstleistung oder im Hinblick auf eine Verfahrensinnovation.
  • Standardvariante: 70% Förderquote vom Auftragsvolumen bis maximal 15.000 € für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife voranzutreiben.
  • Standardvariante Digitalisierung: 70% Förderquote vom Auftragsvolumen bis maximal 45.000 € für die Entwicklung von eigenen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen im Bereich der Digitalisierung (das Unternehmen tritt als Anbieter auf).

Des Weiteren werden bereits vorhandene Digitalisierungs-Technologien bezuschusst, um sie für das eigene Unternehmen anzupassen (das Unternehmen ist der Anwender).

Digitalsierungs-Förderung in Brandenburg

Förderprogramm „Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)“

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) hat im Mai 2017 ihre Förderrichtlinie verändert. Künftig fördert die ILB auch die Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen: Beratung und Schulung der Beschäftigten werden hierbei mit jeweils bis zu 50.000 Euro unterstützt. Für die Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen gibt es bis zu einer halben Million Euro.

Förderfähig sind:

  • für Auftrags-FuE zur Lösung wissenschaftlich-technologischer Aufgaben (kleiner und großer BIG-Transfer),
  • für eigene FuE-Aktivitäten (BIG-FuE),
  • für Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen (BIG-Digital),
  • für Beratungsleistungen zur Unterstützung bei der Antragstellung im Zusammenhang mit einer EU-Fördermaßnahme (BIG-EU)

Folgende Finanzierungsformen stehen zur Auswahl:

  • kleiner BIG-Transfer: Vollfinanzierung (100%) bis maximal 5.000 €
  • großer BIG-Transfer im Wege der Anteilfinanzierung (50%) bis maximal 15.000 €
  • BIG-FuE im Wege der Anteilfinanzierung (50%) bis maximal 100.000 €
  • BIG-Digital im Wege der Anteilfinanzierung (50%) bis maximal jeweils 50.000 € für das Modul Beratung und Schulung und maximal 500.000 € für das Modul Implementierung
  • BIG-EU im Wege der Anteilfinanzierung (50%) bis maximal 8.000 €

Mit dem BIG-Digital können Sie im Rahmen des Moduls Beratung Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder Forschungseinrichtungen finanzieren. Im Rahmen des Moduls Implementierung werden Projektausgaben für eigenes Personal, Lieferungen und Leistungen Dritter, Ausgaben für Instrumente, technische Ausrüstungen (einschließlich Installationsleistungen), immaterielle Wirtschaftsgüter sowie projektbezogene Personalnebenkosten und indirekte Ausgaben in Form einer Pauschale von 45 % der nachgewiesenen Personalausgaben bezuschusst.

Mit dem Modul Schulung finanzieren Sie Ausgaben für externe Schulungsdienstleistungen.

Förderprogramm „Brandenburgische Innovationsfachkräfte (BIF)“

Die ILB unterstützt die Beschäftigung von hochqualifizierten Nachwuchskräften in Brandenburgischen KMU und begünstigt durch den Wissenstransfer betriebliche Innovationen und Wachstum.

Was wird gefördert?

  • das Stipendium zur Erstellung einer Abschlussarbeit im Rahmen eines Hochschulstudiums, die sich an einer betrieblichen innovativen Aufgabe eines KMU orientiert.
  • die Teilzeitbeschäftigung von Werkstudierenden in KMU im Rahmen einer betrieblichen innovativen Aufgabe
  • die Beschäftigung von neu in KMU einzustellenden Absolventinnen und Absolventen einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bzw. einer geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung als Innovationsassistentin bzw. Innovationsassistenten für eine innovative Aufgabe im Unternehmen

Wie wird gefördert?

  • Stipendium

Gefördert werden 375 EUR (bis zu 75%) des monatlichen Stipendiums in Höhe von mindestens 500 Euro für die Dauer von 6 Monaten.

  • Werkstudierende

Bezogen auf bis zu 20 Wochenstunden können die Arbeitnehmer-Bruttogehälter in Höhe von bis zu 840 Euro monatlich anteilig mit 75% gefördert werden. Eine Verringerung der Wochenarbeitszeit verringert die Höhe des förderfähigen Arbeitnehmer-Bruttogehaltes. Die Förderung wird für die Dauer von mindestens 6 und maximal 12 Monaten gewährt.

  • Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten

Stufe 1: Die Förderung beträgt 1.320,00 Euro bei einem monatlichen Arbeitnehmer-Bruttogehalt ab 2.200 Euro bis 2.599,99 Euro (bezogen auf eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 40 Wochenstunden).

Stufe 2: Die Förderung beträgt 1.560,00 Euro bei einem monatlichen Arbeitnehmer-Bruttogehalt ab 2.600,00 Euro (bezogen auf eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 40 Wochenstunden).

Die Förderung wird für die Dauer von 12 Monaten gewährt.

Digitalförderung in Hessen

Förderprogramm „Innovationskredit Hessen“

Mit dem Innovationskredit Hessen können materielle und immaterielle Investitionen und Betriebsmittel von innovativen und schnell wachsenden mittelständischen Unternehmen und Gründern finanziert werden

Die Förderung wird in Form eines Kredites gewährt. Die Mindestkredithöhe beträgt 100.000 Euro, der Höchstbetrag 7,5 Mio. Euro. Die WIBank gewährt einen 70 prozentige Haftungsfreistellung.

Förderprogramm „Digi-Zuschuss“

Mit dem Förderprogramm für Digitalisierungsmaßnahmen erhalten Sie bis zu 10.000 Euro zu Ihrem Digitalisierungsprojekt. Gefördert werden Projekte ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent. Die Antragstellung erfolgt bei der WIBank.

Antragsberechtigt sind:

  • Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen

Zuwendungsfähige Maßnahmen sind:

  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
  • die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.

Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

„Die digitale Transformation stellt potentielle Gründer, Startups und insbesondere kleine und Kleinstunternehmen sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen.
Ziel der Landesregierung ist es, die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten. Bei der zukunftsfähigen Aufstellung soll Unterstützung geboten werden. Startups und bestehende Unternehmen, die über innovative Ideen für neue, digitale Geschäftsmodelle und über Lösungen für die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse verfügen können gefördert werden. Finanzielle Unterstützung wird bei notwendigen Einstiegs- und Umstiegsinvestitionen bewilligt.“

Noch gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine fixen Förderprogramme bei denen die Konditionen vollumfänglich vorgeschrieben sind. Jedes Startup oder KMU kann bei Bedarf Anträge stellen und Fördermittel beantragen.

Förderprogramme für Digitalisierung in Niedersachsen

Förderprogramm „Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen“

Digitalisierung ist eines der Spezialisierungsfelder innerhalb der RIS3 Strategie des Landes Niedersachsen. Zu den Spezialisierungsfeldern gehören:

  1. Mobilitätswirtschaft – z.B. Leichtbau, E-Mobilität und Aviation
  2. Gesundheits- und Sozialwirtschaft – z.B. Rote Biotechnologie, Medizintechnik und eHealth
  3. Energiewirtschaft – Geothermie, Windenergie (Off- und Onshore)
  4. Land- und Ernährungswirtschaft – z.B. Bioökonomie
  5. Digitale und Kreativwirtschaft – z.B. Digitale Medien
  6. Neue Materialien / Produktionstechnik – z.B. Funktionalisierte Werkstoffe, Leichtbau, Recycling, dünnes und intelligentes Glas, Messtechnik
  7. Maritime Wirtschaft – z.B. Meerestechnik und Green Shipping

Das Spezialisierungsfeld Digital- und Kreativwirtschaft umfasst bedeutsame Querschnittsbereiche, die traditionelle Wirtschaftsbereiche, neue Technologien sowie moderne Informations- und Kommunikationsformen verbinden. Dieser Bereich ermöglicht Produkt- und Prozessinnovationen in vielen Bereichen der Wirtschaft.

Dementsprechend können Sie diese Förderprogramm in Anspruch nehmen.  Es werden Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung mit dem Ziel, neue oder erheblich verbesserte, vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln, gefördert.

Die Zuschusshöhe beträgt:

  • für kleine Unternehmen bis zu 45 % der förderfähigen Ausgaben
  • für mittlere Unternehmen bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben
  • zusätzlich 15 %, bei Verbund- oder Kooperationsvorhaben
  • Forschungseinrichtungen bei Kooperationsvorhaben 80 % oder 100 %, max. 300.000 Euro

Förderprogramm „Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk“

Auch dieses Förderprogramm beruht auf der RIS3-Strategie (LINK) des Landes Niedersachsen. Gefördert werden KMU und Handwerksbetriebe mit folgenden Vorhaben:

  • Innovationsvorhaben, bei denen mithilfe von eigenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden sollen, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen
  • Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen, die auf Neuerungen oder Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind
  • Ausgaben für Anmeldung und Validierung von Patenten und gewerbliche Schutzrechte sowie Maßnahmen zur Markteinführung, wenn sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Innovationsvorhaben entstehen

Förderfähig sind:

  • Personalausgaben
  • Fremdausgaben (z.B. externe Berater, Dienstleitungen etc.)
  • anteilige Investitionsausgaben (z.B. Instrumente und Ausrüstung gemäß ihrer Nutzungsdauer im Vorhaben)
  • sonstige Sachausgaben (z.B. Ausgaben für Material, Reisekosten etc.)

Zuschuss zur Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen

Förderprogramm „Mittelstand.innovativ – Innovationsgutschein Digitalisierung“

Gefördert werden Vorhaben zur Analyse hinsichtlich der Einführung von digitalen Technologien und Prozessen und zur Implementierung innovativer Lösungen zur Realisierung von Digitalisierungsmaßnahmen im Unternehmen in Zusammenarbeit mit Auftragnehmern (Hochschulen/Forschungseinrichtungen/unternehmerisch tätigen Kompetenzträgern).

Es werden zwei Förderbausteine angeboten:

  • Innovationsgutschein Digitalisierung A – Analyse und Bewertung: bis 10.000 €
  • Innovationsgutschein Digitalisierung B – Befähigung und Umsetzung: bis 15.000 €

Förderprogramm „NRW.SeedCap Digitale Wirtschaft“

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich in Gründung befinden oder noch in der Gründungsphase (maximal 18 Monate) und im Bereich der digitalen Wirtschaft tätig sind. Dies umfasst die Entwicklung von digitaler Infrastruktur, Software und Medien.

Ebenfalls werden Geschäftsmodelle gefördert, die nur durch den Einsatz von digitalen Technologien ermöglicht werden beziehungsweise bei denen der Einsatz von digitalen Technologien zu einer wesentlichen Effizienzsteigerung beiträgt.

Es handelt sich dabei um eine Wandeldarlehen oder Beteiligungen der NRW.BANK in Höhe von 15.000 bis 50.000€. Die Mittel werden analog zum Business Angel in gleicher Höhe und zu gleichen Konditionen zur Verfügung gestellt.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass ein als Leadinvestor beim ERP-Startfonds der KfW tätiger beziehungsweise tätig gewesener oder ein Mitglied eines Business Angel-Netzwerkes oder ein direkt bei der NRW.BANK registrierter Business Angel das Geschäftsmodell und das Vorhaben positiv bewertet haben und selber einen Finanzierungsanteil bereitstellt.

Förderprogramm „NRW.BANK.Digitalisierungskredit“

Mit dem Förderbaustein NRW.BANK.Digitalisierungskredit werden Finanzierungen von Digitalisierungsmaßnahmen durch die Bereitstellung zinsgünstiger Darlehen unterstützt.

Förderfähig sind Investitionsvorhaben aus folgenden drei Bereichen:

  • Digitale Produktion und Verfahren wie zum Beispiel:
    • Integration/Einbindung von digitalen Kundenschnittstellen (CRM-Systeme) an das Produktionsleitsystem (Manufacturing Execution System),
    • Vollumfängliche Vernetzung der Ressourcenplanung (ERP-System) und der Produktionssysteme oder
    • Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze (> 100 MBit/s symmetrisch).
  • Digitale Produkte wie zum Beispiel:
    • Aufbau und Verbesserung von digitalen Plattformen,
    • Entwicklung vorausschauender Instandhaltungsanwendungen sowie produktbegleitender und/oder Anwendersteuerungssoftware oder
    • Entwicklung von digitalen Standards und Normen.
  • Digitale Strategie und Organisation wie zum Beispiel:
    • Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie,
    • Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloud- Technologien oder
    •  Entwicklung und Implementierung eines IT-, Daten-sicherheits- und/oder Social-Media-Kommunikationskonzepts.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Ratendarlehen und endfällige Darlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Mindestkredit: 25.000 €
  • Laufzeiten Ratendarlehen:
    • 3 Jahre ohne Tilgungsfreijahr,
    • 5, 7 und 10 Jahre mit einem optionalen Tilgungsfreijahr
  • Laufzeiten endfällige Darlehen: 3 Jahre
  • Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
  • Tilgung: Die Tilgung erfolgt in gleichen Vierteljahresraten und setzt, gegebenenfalls nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit, mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss ein.
  • Auszahlung: 100%
  • Bereitstellungsprovision: 0,25% pro Monat, sofern das Darlehen nicht spätestens sechs Monate nach Zusage bei der NRW.BANK abgerufen wird

Förderprogramme in Rheinland-Pfalz

Förderprogramm „Beratungsprogramm für den Mittelstand“

Dieses Programm bezuschusst Beratungsleistungen, die von selbständigen Beratern oder Beratungsunternehmen erbracht werden. Dazu zählen alle strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung sowie Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign.

Bezuschusst werden maximal 15 Beratungstage mit 50% bei einem maximalen Tagessatz von 800€.

Förderprogramm „Innovationskredit RLP“

Mit dem Programm der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) soll ein Beitrag zur Stärkung der Innovationstätigkeit in Rheinland-Pfalz geleistet werden. Der Innovationskredit RLP wird von der InnovFin KMU-Garantiefazilität des Horizon 2020-Programmes der Europäischen Union (Rahmenprogramm für Forschung und Innovation) und dem unter der Investitionsoffensive für Europa errichteten Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) ermöglicht.

  • Investitionen
  • Betriebsmittel

Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.

Wie wird gefördert:

Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und der jeweiligen Hausbank vereinbart.

Kreditrahmen: 25 TEUR bis 2 Mio. EUR

100 % der förderfähigen Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden. Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %. Eine Bereitstellungsprovision wird nicht erhoben.

Die Hausbank legt den Zinssatz für die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer auf Basis einer Preisklasse auf Grundlage des Risikogerechten Zinssystems der KfW fest. Die Preisklasse ergibt sich unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Endkreditnehmerin oder des Endkreditnehmers (Bonität) und der für den Kredit gestellten Sicherheiten.

Dabei handelt es sich um zwei verschiedene Laufzeitkreditarten:

Investitionskredit:

  • 3 bis 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr
  • 6 bis 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren

Betriebsmittelkredit:

  • 3 bis 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr

Die Tilgung erfolgt in gleichhohen vierteljährlichen Raten.

Zu beachten ist, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen werden darf bevor der Antrag auf die Fördergelder oder unterstützten Darlehen gestellt wurde.

Digitalisierungs-Förderprogramme im Saarland

Förderprogramm „ERP Innovationsprogramm“

Dieses Programm stellt Fremd- und Nachrangkapital zur Finanzierung von Innovationen bei etablierten mittelständischen Unternehmen zur Verfügung.

Es soll Unternehmen bei der langfristigen zinsgünstigen Finanzierung marktnaher Forschung und der Entwicklung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer wesentlichen Weiterentwicklung unterstützen.

Es wendet sich an Unternehmen, die mindestens zwei Jahre erfolgreich am Markt agieren.

Förderfähig sind:

  • dem Vorhaben zurechenbare Personalkosten
  • dem Vorhaben zurechenbare Reise-, Material- und EDV-Kosten
  • Einzelkosten für Forschungs- und Entwicklungsaufträge sowie für Beratungs- und ähnliche Dienste
  • Investitionskosten, die für das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben anfallen
  • Kosten der Weiterentwicklung und Verbesserung auf Grund von Erfahrungen in der
  • kommerziellen Nutzung einschließlich der Kosten für Testreihen
  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • dem Vorhaben zurechenbare Gemeinkosten

Wie Sachsen Digitalisierung fördert

Förderprogramm „Mittelstandsrichtlinie – Elektronischer Geschäftsverkehr (E-Business)“

Mit dem Programm „E-Business“ unterstützt die Sächsische Aufbaubank (SAB) kleine und mittlere Unternehmen bei der Einführung und Weiterentwicklung fortschrittlicher Informations- und Kommunikationstechnologien.

Mit dem Programm bekommen Sie Fördermittel für fast alle Vorhaben der Digitalisierung nach innen und nach außen. Es wird die Entwicklung neuer Absatzmöglichkeiten (Digitalisierung nach außen) und die Optimierung bzw. Digitalisierung interner Prozesse gefördert.

Das betrifft konkret:

  • Planung, Konzeption und Vorbereitung von Projekten (maximal 5 Tage zu jeweils maximal 900€)
  • technische Realisierung
  • Erwerb vorhaben-spezifischer Software (maximal 50% des gesamten Projektes)
  • Einführung der entwickelten Lösungen, inkl. Schulungen (maximal 20% des gesamten Projektes)

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • Hardware
  • Standardsoftware
  • Isolierte Internet-Präsentationen
  • Betriebskosten

Förderprogramm „Informationssicherheit in sächsischen Unternehmen – wichtiger denn je“

Mit der Digitalisierung steht immer die Frage der Informationssicherheit. Je mehr Ihr Unternehmen von digitaler Technik abhängig ist, desto wichtiger sind vorbeugende Maßnahmen und vor allem die Sensibilisierung der Mitarbeiter.

Vorhandene Engpässe und Lücken des eigenen Schutzniveaus zu erkennen sowie geeignete Maßnahmen im Zuge einer stringenten Schutzstrategie abzuleiten, stellen ein erklärtes Ziel dieses Förderprogrammes dar. Dies fördert das Programm.

Hauptaugenmerk legt der Freistaat auf Einführung bzw. Zertifizierung eines Informationsmanagementsystems (ISMS). In diesem Zusammenhang ist folgendes förderfähig:

  • Schulungen für Mitarbeiter, Erwerb von Software zur Unterstützung des ISMS (maximal 5.000€)
  • Beratung durch qualifizierte IT-Dienstleister (maximal 20 Tage zu jeweils maximal 900€)
  • Erwerb von Software zur Implementierung von Schutzmaßnahmen (maximal 10.000 EUR)
  • Erstzertifizierung des ISMS

Ausgeschlossen sind:

  • Hardware
  • Standardsoftware
  • Betriebskosten sowie
  • technische und bauliche Schutzmaßnahmen

Weitere, im Rahmen der Digitalisierung relevante Förderprogramme für Sachen finden Sie hier.

Digitalisierungsförderung in Sachsen-Anhalt

Förderprogramm „Sachsen-Anhalt DIGITAL“

Das Land Sachsen-Anhalt fördert eine ganz spezielle Richtung der Digitalisierung:

  • Entwicklung innovativer audiovisueller Medienproduktionen mittels digitaler Prozesse (Digital Creativity)
  • Digitalisierung von Gütern des geistigen und kulturellen Erbes (Digital Heritage)

Förderfähig sind:

  • Personal- und Sachausgaben
  • erforderliche Investitionen im Rahmen des Projekts

Förderprogramm „Digital Creativity“

Das Förderpaket „Digital Creativity“ sollen Ihnen beim meistern der Digitalisierung helfen. Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Entwicklung und den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien.

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?

  • Entwicklung und Einsatz innovativer audiovisueller Medienproduktionen mittels digitaler Prozesse, insbesondere mit interaktiven Inhalten, wie z. B. Spiele, Apps, crossmediale Projekte, Internetseiten, Softwareanwendungen, visuelle Effekte und virtuelle Realität
  • Medienproduktionen mit wissenschaftlichem Inhalt, die insbesondere in Forschung und Lehre, in der Wissenschaft oder in Schulen Verwendung finden

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der förderfähigen Personal- und Verwaltungsausgaben sowie erforderliche Investitionen im Rahmen des Projektes
  • max. 130.000 Euro je Vorhaben, davon höchstens 10.000 Euro für die Projektentwicklung und 120.000 Euro für die Produktion
  • die Förderung von Personalausgaben erfolgt auf Grundlage von Pauschalbeträgen
  • Projektlaufzeit von max. zwei Jahren

Förderprogramm „Digital Innovation“

Die Herausforderungen der Digitalisierung meistern, um zukunftsfähig zu bleiben. Mit Sachsen-Anhalt DIGITAL INNOVATION unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Konzeption und Umsetzung investiver Digitalisierungsprojekte.

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?

  • Entwicklung von neuen, innovativen digitalen Produkten und Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen
  • digitale Marketing- und Vertriebsstrategien
  • Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit
  • Ausgaben für Personal, das im Rahmen des Projektes zusätzlich eingestellt wird, sowie Sachkosten, Leistungen Dritter und Investitionen

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben, max. 70.000 Euro je Projekt
  • die Förderung der Personalausgaben für im Rahmen des Projektes zusätzlich eingestelltes Personal erfolgt auf Grundlage von Pauschalbeträgen
  • Projektlaufzeit von max. 12 Monaten

Digitale Fördertöpfe in Thüringen

Förderprogramm „Förderung von Forschungs-, Technologie- und Innovationsprojekten (FTI-Richtlinie)“

Gefördert werden Projekte entsprechend der regionalen Forschungs- und Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung (RIS 3 Thüringen). Diese kennt folgende Spezialisierungsfelder:

  • Industrielle Produktion und Systeme
  • Nachhaltige und intelligente Mobilität und Logistik
  • Gesundes Leben und Gesundheitswirtschaft
  • Nachhaltige Energie und Ressourcenverwendung
  • Querschnittsfeld

Dazu gibt es noch ein sogenanntes Querschnittsfeld für Informations- und Kommunikationstechnologien, innovative und produktionsnahe Dienstleistungen. Eine Förderung im Querschnittsfeld ist nur möglich, wenn das Projekt auch einen Bezug zu mindestens einem Spezialisierungsfeld hat.

Für Sie als Unternehmer relevant sind folgende Fördermöglichkeiten:

  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
    • einzelbetriebliche FuE-Projekte
    • FuE Verbundvorhaben
  • Innovationsgutscheine A bis E
    • A: Vorbereitung von FuE-Kooperationsprojekten
    • B: Durchführbarkeitsstudien für FuE-Vorhaben und Nutzung von FuE-Ergebnissen aus EU-Programmen
    • C: Technische Schutzrechte
    • D: Innovationsunterstützende kreativwirtschaftliche Dienstleistungen
    • E: Prozess- und Organisationsinnovationen

Jetzt wissen Sie, ob es in Ihrem Bundesland „etwas zu holen“ gibt. Haben Sie mehrere Betriebsstätten, so können Sie unter Umständen von Programmen aus mehreren Bundesländern profitieren.

Häufig wird nur dort gefördert, wo Ihr Unternehmen seinen Stammsitz hat. Bei manchen Programmen reicht auch eine Betriebsstätte im jeweiligen Bundesland, welche von der Innovation profitiert.

Konkret: Was ist förderfähig?

Nehmen wir mal als Beispiel unseren Digital Readiness Check. Dieser analysiert den digitalen Reifegrad Ihres Unternehmens und unterlegt das gefundene Optimierungspotential mit konkreten Maßnahmen.

So wie ich es verstanden habe, können Sie folgende Förderprogramme dafür in Anspruch nehmen:

  • Baden-Württemberg: Digitalisierungsprämie
  • Bayern: Digitalbonus
  • Berlin: Pro FIT – Projektfinanzierung
  • Brandenburg: BIG-Digital, BIF
  • Hessen: Digi-Zuschuss
  • Niedersachsen: Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk
  • Nordrhein-Westfalen: Innovationsgutschein Digitalisierung A, NRW.Bank.Digitalisierungskredit
  • Rheinland-Pfalz: Beratungsprogramm für den Mittelstand, Innovationskredit RLP
  • Sachsen: Mittelstandsrichtlinie – Elektronischer Geschäftsverkehr (E-Business)
  • Sachsen-Anhalt: Digital Innovation
  • Thüringen: Innovationsgutschein A

 

Mit unserem Workshop „TopDown zum digitalen Unternehmen“ legen wir gemeinsam die Grundlage für die Digitalstrategie Ihres Unternehmens. Für die daraus resultierenden Entwicklungsprojekte für Ihre digitalen Produkte oder Dienstleistungen können Sie in allen Bundesländern finanzielle Unterstützung beantragen. Ob es sich um Zuschüsse, zinsgünstige Kredite oder Unternehmensbeteiligung handelt, ist abhängig vom jeweiligen Programm. Häufig lassen sich Programme auch kombinieren.

 

Haben Sie Erfahrungen mit einem oder mehreren Programmen der Bundesländer? Dann teilen Sie diese doch bitte mit den Lesern und mir in den Kommentaren.

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Alle Angaben Stand Januar 2019